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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wiederaufleben <strong>des</strong><br />

Unterhaltsanspruches<br />

Studium (so lange Eltern dazu theoretisch in der<br />

Lage sind)<br />

Unverschuldetes Wiederaufleben der<br />

Selbsterhaltungsunfähigkeit – etwa durch Unfall<br />

Aber immer gilt: Kind hat Arbeitsentgelt, Vermögenserträgnisse,<br />

Schenkungen zu verwerten, NICHT aber den Vermögensstamm;<br />

sind weder Vater noch Mutter zur Unterhaltsleistung in der Lage, so<br />

ist subsidiär der Stamm <strong>des</strong> Vermögens <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> heranzuziehen.<br />

Dies muss jedoch insgesamt für das Kind zumutbar sein. Keinesfalls<br />

darf Wohnung, an der ein Wohnbedürfnis besteht, zwangsweise<br />

veräußert werden.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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