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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Definition Lebensunterhalt<br />

u Wohnbedarf<br />

Lebensunterhalt = Aufwand für die regelmäßig wiederkehrenden<br />

Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Lebens,<br />

insbesondere für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege,<br />

Hausrat, Beheizung und Strom sowie andere persönliche<br />

Bedürfnisse, wie die angemessene soziale und kulturelle<br />

Teilhabe.<br />

ERGO: DIES IST IM MINDESTSTANDARD ENTHALTEN<br />

(abgesehen von Einzelleistungen id Min<strong>des</strong>tsicherungsVO)<br />

Wohnbedarf = der für die Gewährleistung einer angemessenen<br />

Wohnsituation erforderliche regelmäßig wiederkehrende Aufwand<br />

für Miete, allgemeine Betriebskosten und Abgaben<br />

MERKE: Nur BESCHRÄNKTER ANSPRUCH auf Hausrat (MSG-VO)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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