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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Selbsterhaltungsfähigkeit<br />

der Kinder<br />

Unterhalt ist nur soweit zu entrichten, als sich das Kind nicht selbst<br />

erhalten kann.<br />

Selbsterhaltungsfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit<br />

Volljährigkeit. Sie kann davor und danach einsetzen (Lehre,<br />

Studium). Vermögende Kinder können nur auf Natural- und<br />

Betreuungsunterhalt angewiesen sein.<br />

Selbsterhaltungsfähigkeit: 793,40.- € (2011; AusgleichszulagenRS)<br />

Selbsterhaltungsfähigkeit auch während d Präsenzdienstes<br />

gegeben<br />

Unterhaltsanspruch kann vor Erreichen der<br />

Selbsterhaltungsfähigkeit erlöschen wenn schuldhaftes<br />

Verhalten (vorsätzlich oder fahrlässig) zur Bedürftigkeit führt,<br />

etwa grundlose Aufgabe eines Lehrplatzes oder grundlose<br />

Ausschlagung eines konkreten Arbeitsplatzes.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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