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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Leistung - Art 10<br />

Monatliche Geldleistungen zur Deckung<br />

<strong>des</strong> Lebensunterhaltes (Art. 3 Abs 1)<br />

Des angemessenen Wohnbedarfes (Art. 3 Abs. 2)<br />

Leistungen gebühren 12 x jährlich<br />

Ausgangswert = der für alleinstehende<br />

AusgleichszulagenbezieherInnen monatlich vorgesehene<br />

Betrag abzüglich <strong>des</strong> davon einzubehaltenden Beitrages zur<br />

Krankenversicherung.<br />

Dieser Min<strong>des</strong>tstandard gilt für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen.<br />

Ausnahmsweise bescheidmäßig durch Sachleistungen ersetzt<br />

werden, wenn dadurch eine den Zielen der Bedarfsorientierten<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung dienende Deckung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes besser<br />

erreicht werden kann.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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