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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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§ 53 Abs 2 FPG Ausweisung<br />

bei Hilfsbedürftigkeit<br />

Fremde, die weder über einen Aufenthaltstitel<br />

verfügen, noch Sichtvermerksfreiheit genießen<br />

und kein gemeinschaftsrechtliches<br />

Aufenthaltsrecht besitzen, sind, - sofern nicht<br />

die Voraussetzungen zur Verhängung eines<br />

Aufenthaltsverbots vorliegen - , mit Bescheid<br />

auszuweisen, wenn sie innerhalb von drei<br />

Monaten nach der Einreise den Besitz der<br />

Mittel zu ihrem Unterhalt nicht nachzuweisen<br />

vermögen<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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