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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Ehegattenunterhalt<br />

Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf<br />

Unterhaltszahlung durch den anderen Ehegatten ("Alimente",<br />

"Alimentation", "Sorgepflicht") hängt von der Art der Scheidung ab<br />

(einvernehmlich/streitig)<br />

Berechnungsgrundlage ist immer das monatliche Nettoeinkommen<br />

inklusive anteiliger Sonderzahlungen (Monatsnettolohn x 14 : 12)<br />

Bei Änderung <strong>des</strong> Einkommens oder der Beschäftigung eines der<br />

Geschiedenen ist Unterhaltsbetrag neu zu berechnen<br />

Weitere Unterhaltspflichten <strong>des</strong> Unterhaltspflichtigen (Kinder,<br />

Eltern) vermindern Unterhaltspflicht<br />

Sonder-Bedarf <strong>des</strong> Unterhaltsberechtigten (Krankheit, Diät,<br />

Behinderung) erhöht <strong>des</strong>sen Unterhaltsanspruch<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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