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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Umfang der<br />

<strong>Rechts</strong>verfolgungspflicht<br />

Hilfe suchende Personen haben einen Antrag auf Wohnbeihilfe zu<br />

stellen<br />

Hilfe suchende haben Ansprüche, bei deren Erfüllung Leistungen<br />

der Min<strong>des</strong>tsicherung nicht oder nur in geringerem Ausmaß<br />

erforderlich wären, zu verfolgen<br />

soweit dies nicht offenbar aussichtslos oder unzumutbar oder mit<br />

einem unverhältnismäßigen Kostenrisiko verbunden ist.<br />

<strong>Rechts</strong>verfolgungspflicht besteht bei Ansprüchen<br />

gemäß § 947 ABGB (SCHENKUNG)<br />

Keine <strong>Rechts</strong>verfolgungspflicht besteht sowie bei<br />

Unterhaltsansprüchen der Hilfe suchenden Person.<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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