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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundsatz § 11<br />

Leistungen der <strong>BMS</strong> sind bei arbeitsfähigen Hilfesuchenden von<br />

der Bereitschaft abhängig zu machen, ihre Arbeitskraft im Rahmen<br />

ihrer Möglichkeiten einzusetzen und sich um eine entsprechende<br />

Erwerbstätigkeit zu bemühen.<br />

Zumutbarkeit<br />

Bemühungspflicht<br />

Kriterien der Zumutbarkeit: persönliche und familiäre Situation der<br />

hilfesuchenden Person, Ursache der Notlage<br />

Dies umfasst auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an der<br />

Begutachtung der Arbeitsfähigkeit sowie zur Teilnahme an<br />

Maßnahmen, die der Steigerung der Arbeitsfähigkeit oder der<br />

Vermittelbarkeit dienen.<br />

Dynamischer Verweis auf Art 15 a Vereinbarung<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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