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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Kin<strong>des</strong>unterhalt<br />

Unterscheidung zwischen Naturalunterhalt (Unterkunft,<br />

Verpflegung, Kleidung), Betreuungsunterhalt (Pflege) und<br />

Geldunterhalt (Taschengeld oder monetäre Leistung im HH =<br />

Alimente)<br />

Eltern (und nachrangig: Großeltern) haben zur Deckung der ihren<br />

Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> unter<br />

Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und<br />

Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.<br />

Unterhaltsanspruch variiert mit Einkommen der Eltern. Eltern<br />

haben nach Kräften beizutragen = Anspannungsgrundsatz<br />

Unterscheidung zwischen Regelbedarf (Unterkunft, Nahrungsmittel,<br />

Bekleidung, Unterricht und Erziehung, Freizeitgestaltung,<br />

Taschengeld) und Sonderbedarf (bspw. Zahnregulierung,<br />

Spitalsaufenthalt)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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