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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Aufrollungen<br />

Bei wechselnden Einkommen (etwa: Sonderzahlungen) bzw.<br />

Anspruchszeiten sowie bei Vorschussleistungen kann zum<br />

Ausgleich von allfälligen monatlichen Überbezügen eine<br />

Aufrollung vorgenommen werden.<br />

Dabei darf im Rahmen der monatlichen Auszahlungen<br />

maximal ein Betrag in Höhe von 15% der zuerkannten<br />

Min<strong>des</strong>tstandards einbehalten werden.<br />

Davon unberührt bleiben Rückerstattungs- bzw.<br />

Kostenersatzansprüche.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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