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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Jud.: Schranken <strong>des</strong> Einsatzes<br />

der eigenen Mittel (allgemein)<br />

Die Verwertung <strong>des</strong> Vermögens darf nicht verlangt<br />

werden, wenn dadurch die Notlage ausgelöst, verschärft,<br />

von einer vorübergehenden zu einer dauernden wird oder<br />

deren Überwindung gefährden würde<br />

Dies ist jedenfalls anzunehmen bei Gegenständen, die zur persönlichen Berufsausübung oder zur<br />

Fortsetzung (Aufnahme) einer Erwerbstätigkeit oder zur Vermeidung, Bewältigung oder Überwindung<br />

einer Notlage dienen.<br />

Einsatz eigener Mittel darf keine besondere Härte für<br />

Hilfsbedürftige oder Familienangehörige darstellen<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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