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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Neue Rolle der Hilfe in besonderen<br />

Lebenslagen / HIBL § 22 OöMSG<br />

HIBL kann (!) Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer<br />

besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer<br />

sozialen Gefährdung ausgesetzt sind<br />

Als HIBL kommen insbesondere in Betracht:<br />

1. Hilfen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum,<br />

soweit kein Anspruch auf Leistungen der <strong>BMS</strong> besteht;<br />

2. Hilfen zur Beibehaltung von Wohnraum;<br />

3. Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen<br />

Lebensgrundlagen.<br />

Träger von Privatrechten; Verordnungermächtigung<br />

Kosten einer angemessenen Bestattung nunmehr auch im HIBL<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

202

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