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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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SOZIALHILFE id EU<br />

Leistungen der Sozialhilfe (<strong>BMS</strong>) werden von der VO<br />

883/04 nicht erfasst<br />

SH = grundsätzlich nur nach dem jeweiligen nationalen<br />

Recht bei entsprechender sozialer Bedürftigkeit<br />

gewährt.<br />

Leistungen der Sozialhilfe werden grundsätzlich nicht<br />

in einen anderen Mitgliedstaat exportiert und sind<br />

daher ausschließlich vom Wohn- oder Aufenthaltsstaat<br />

zu tragen<br />

Es gelten die Regelungen <strong>des</strong> Aufnahmestaates<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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