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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Leistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Art 5 (2): Die zum Ausgleichszulagenrichtsatz gebührende<br />

Erhöhung für Kinder (§ 293 Abs. 1 letzter Satz ASVG) wird an<br />

Min<strong>des</strong>tstandard für Kinder abzüglich <strong>des</strong> Kinderzuschusses<br />

(§ 262 ASVG) angepasst<br />

Art 6: Erhöhung <strong>des</strong> Ausmaßes der Notstandshilfe auf<br />

Nettoersatzrate (Basis ALG) bis zu 60% (bei Anspruch auf<br />

Familienzuschläge: bis zu 80%) <strong>des</strong> vorherigen Einkommens<br />

Bei Einkommensanrechnung (Ehepartner/Lebensgefährte/in)<br />

darf AusgleichszulagenbezieherInnen-Niveau (EhegattInnen<br />

+ allfällige Kinder) nicht unterschritten werden<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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