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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Weitere Leistungen Wohnbedarf<br />

§ 2 Min<strong>des</strong>tsicherungsVO<br />

Beihilfen zu den vertretbaren Kosten einer notwendigen<br />

Übersiedlung bis zur tatsächlichen Höhe<br />

Beihilfen zur Adaptierung der Unterkunft, zur Herstellung von<br />

Installationen und zur Bezahlung von Anschlussgebühren, soweit<br />

diese Maßnahmen unabweisbar sind, und zwar bis zur tatsächlichen<br />

Höhe, jedoch höchstens bis zu 2.200 Euro<br />

Beihilfen zur Anschaffung oder Instandhaltung <strong>des</strong> insgesamt<br />

erforderlichen Hausrats, wie Öfen, sonstige Heizgeräte, große<br />

Haushaltsgeräte wie Boiler, Herd, Kühlschrank und Waschmaschine<br />

sowie Mobiliar bis zur tatsächlichen Höhe, jedoch bis höchstens<br />

2.200 Euro<br />

anstelle von Beihilfen können nach Maßgabe <strong>des</strong> § 15 Abs. 3 Oö. <strong>BMS</strong>G Gutscheine<br />

gegeben oder kann Hausrat beigestellt werden<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

201

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