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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundsätze der Leistung §<br />

2 OÖ MSG (1)<br />

Individualitätsprinzip: Bei der Leistung bedarfsorientierter<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung ist auf die besonderen Umstände <strong>des</strong> Einzelfalls Bedacht<br />

zu nehmen. Dazu gehören insbesondere Eigenart und Ursache der<br />

drohenden, bestehenden oder noch nicht dauerhaft überwundenen sozialen<br />

Notlage, weiters der körperliche, geistige und psychische Zustand der<br />

hilfebedürftigen Person sowie deren Fähigkeiten, Beeinträchtigungen und<br />

das Ausmaß ihrer sozialen Integration. (Individualitätsprinzip)<br />

Rechtzeitigkeitsprinzip: Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung hat<br />

rechtzeitig einzusetzen.<br />

Integrationsprinzip: Form und Umfang bedarfsorientierter<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung sind so zu wählen, dass die Stellung der hilfebedürftigen<br />

Person innerhalb ihrer Familie und ihrer sonstigen sozialen Umgebung nach<br />

Möglichkeit erhalten und gefestigt wird.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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