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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Ausweisungsverbot gegen<br />

ArbeitnehmerInnen<br />

Art 14 Abs 4 RL 38/2004: Gegen Unionsbürger oder ihre<br />

Familienangehörigen darf auf keinen Fall eine<br />

Ausweisung verfügt werden, wenn<br />

die Unionsbürger Arbeitnehmer oder Selbstständige sind<br />

in das Hoheitsgebiet <strong>des</strong> Aufnahmemitgliedstaats eingereist<br />

sind, um Arbeit zu suchen<br />

Abwägung: Als Arbeit suchende dürfen die Unionsbürger und<br />

ihre Familienangehörigen nicht ausgewiesen werden,<br />

solange die Unionsbürger nachweisen können, dass sie<br />

weiterhin Arbeit suchen und dass sie eine begründete<br />

Aussicht haben, eingestellt zu werden.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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