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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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NACHZIEHENDE<br />

Familienangehörige<br />

Familienangehörige haben Nachzugsrecht zu den<br />

freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern, wenn sie bei diesen<br />

ihre Wohnung nehmen.<br />

Familienangehörige = Ehegatten/Lebenspartner, Verwandte<br />

in absteigender Linie unter 21,<br />

unterhaltsanspruchsberechtigte Verwandte in aufsteigenden<br />

oder absteigender Linie.<br />

Familienangehörige von nichterwerbstätigen<br />

Unionsbürgern, Rentnern und Studenten dürfen nur dann<br />

nachziehen, wenn -> ausreichende Existenzmittel und<br />

Krankenversicherungsschutz<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

61

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