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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Laufende und<br />

Einzelleistungen § 14<br />

Die Zuerkennung von laufenden monatlichen Leistungen schließt<br />

andere Leistungen bedarfsorientierter Min<strong>des</strong>tsicherung im<br />

Einzelfall nicht aus.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat durch Verordnung näher zu bestimmen, welche Leistungen in<br />

welchem Ausmaß in einem solchen Fall erbracht werden können. Darüber hinaus<br />

können durch Verordnung betragsmäßige Obergrenzen festgelegt werden, die in<br />

einem Haushalt innerhalb eines Jahres nicht überschritten werden dürfen.<br />

Leistungen können nicht gewährt werden, wenn dadurch das<br />

Leistungsniveau der Netto-Ausgleichszulage nach den<br />

pensionsversicherungsrechtlichen Bestimmungen innerhalb eines<br />

Jahres überschritten würde.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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