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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Judikatur EuGH in C-22/08<br />

(Lexetius.com/2009,1232)<br />

Vorlage Sozialgericht Nürnberg, 19. Kammer, vom 18.12.2007 an den<br />

Europäischen Gerichtshof - Vorabentscheidung vorgelegt (S 19 AS 738/07).<br />

Enthält Unionsbürgerrichtlinie zulässigerweise eine Öffnungsklausel für<br />

nationales Recht, mit der Unionsbürger von bestimmten sozialen Rechten<br />

ausgeschlossen werden können ?<br />

Steht Artikel 12 EG einer nationalen Regelung entgegen, die<br />

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU selbst von den<br />

Sozialhilfeleistungen ausschließt ?<br />

Antwort <strong>des</strong> EuGH in C-22/08 (Lexetius.com/2009,1232): Unionsbürgern<br />

und ihren Familienangehörigen steht das Aufenthaltsrecht nach Artikel 6<br />

uneingeschränkt und so lange zu, solange sie die Sozialhilfeleistungen <strong>des</strong><br />

Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen d.h.<br />

so lange sie sich nicht zum ausschließlichen Zweck aufhalten, Sozialhilfe in<br />

Anspruch zu nehmen<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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