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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Verletzung der Mitwirkungspflicht<br />

Grundsatz AVG<br />

Kommen Personen ihrer Mitwirkungspflicht ohne<br />

triftigen Grund nicht nach, kann die Behörde der<br />

Entscheidung über den Leistungsanspruch jenen<br />

Sachverhalt zugrunde legen, der bisher<br />

festgestellt worden ist, wenn auf die Folgen einer<br />

unterlassenen Mitwirkung hingewiesen worden ist.<br />

Ident mit Bestimmungen über materielle<br />

Wahrheitspflicht, Objektivitätsgebot und<br />

Mitwirkung im AVG<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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