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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Feststellungsbescheid § 31<br />

Abs 4 OöMSG<br />

Ergeben sich im Zuge der Auszahlung von<br />

Leistungen der bedarfsorientierten<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung gemäß § 13 Zweifel über die<br />

Höhe der zu erbringenden Leistung, so hat die<br />

hilfebedürftige Person das Recht, binnen 14 Tagen<br />

nach Empfang der Leistung der<br />

bedarfsorientierten Min<strong>des</strong>tsicherung einen<br />

Feststellungsbescheid über die Höhe der zu<br />

erbringenden Leistung zu beantragen.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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