24.11.2012 Aufrufe

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Übertragen in Österr.<br />

<strong>Rechts</strong>ordnung § 51 Abs 2 NAG<br />

Erwerbstätigeneigenschaft als Arbeitnehmer oder Selbständiger bleibt<br />

dem EWR-Bürger, der diese Erwerbstätigkeit nicht mehr ausübt, erhalten,<br />

wenn er (sie)<br />

Wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist;<br />

sich als Arbeitnehmer bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger<br />

Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger Beschäftigung der<br />

zuständigen RGS <strong>des</strong> AMS zur Verfügung stellt<br />

sich als Arbeitnehmer bei ordnungemäß bestätigter unfreiwilliger<br />

Arbeitslosigkeit nach Ablauf seines auf weniger als ein Jahr befristeten<br />

Arbeitsvertrages oder bei im Laufe der ersten zwölf Monate eintretender<br />

unfreiwilliger Arbeitslosigkeit der zuständigen RGS d AMS zur Verfügung<br />

stellt, wobei in diesem Fall die Erwerbstätigeneigenschaft während<br />

min<strong>des</strong>tens sechs Monaten erhalten bleibt, oder<br />

Berufsausbildung beginnt ( + Bedingungen)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!