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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Unterhaltsanspruch gegen<br />

Eltern<br />

Soweit das Kind nicht selbsterhaltungsfähig ist, hat es<br />

Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern<br />

ABGB definiert allgemeine Grundsätze, nach denen der<br />

Unterhalt zu bemessen ist<br />

Gerichtspraxis (LGZ Wien) setzt 16 - 22% <strong>des</strong> Jahres-<br />

Nettoeinkommens je<strong>des</strong> unterhaltspflichtigen Elternteiles fest<br />

(Regelbedarf „amtlich“ festgelegt)<br />

Regelbedarf = Durchschnittsbedarf = ohne Rücksicht auf die<br />

konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern = Nahrung,<br />

Kleidung, Wohnung, kulturelle o sportliche Betätigung,<br />

Freizeitgestaltung u Urlaub<br />

Unterhalt von Kindern (Kindschaftsrecht) = mit dem 2–2,5fachen<br />

<strong>des</strong> Regelbedarfs begrenzt („Luxusgrenze“)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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