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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Berücksichtigung der Leistungen<br />

Dritter<br />

Einkommen von EhegattInnen und LebensgefährtInnen ist<br />

anzurechnen (s.o.)<br />

Kann die Hilfe suchende Person glaubhaft machen, von dem<br />

mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder<br />

Lebensgefährten keine Leistungen oder nur in einem<br />

geringeren Ausmaß zu erhalten und kommt auch eine<br />

<strong>Rechts</strong>verfolgung nicht in Betracht, ist ihr der<br />

entsprechende Min<strong>des</strong>tstandard für eine volljährige Person<br />

in Haushaltsgemeinschaft (Differenzbetrag) auf diesen<br />

Min<strong>des</strong>tstandard zu gewähren (Jud)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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