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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Ruhens-Bestimmungen § 16<br />

OöMSG<br />

Der Anspruch auf HSLU sowie Wohnbedarf RUHT (Variante: entfällt)<br />

für die Dauer eines stationären Aufenthalts in einer<br />

Krankenanstalt/stationärer Einrichtung im Sinne <strong>des</strong> Oö. SHG, für<br />

<strong>des</strong>sen Kosten ein Sozialversicherungsträger, der Bund oder ein<br />

SHT aufkommt - das Ruhen gilt jedoch nicht für den Eintritts- und<br />

Austrittsmonat<br />

für die Dauer einer Freiheitsstrafe oder für die Dauer <strong>des</strong> Vollzugs<br />

einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden<br />

Maßnahme; nicht im elektronisch überwachten Hausarrest<br />

für die Dauer eines Aufenthalts außerhalb von Oberösterreich von<br />

mehr als vier Wochen pro Jahr<br />

KEINE BEEINTRÄCHTIGUNG <strong>des</strong> Lebensunterhalts/Wohnbedarfs<br />

unterhaltsberechtigter Angehöriger sowie von LG !<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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