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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wirtschaftsgemeinschaft<br />

Zu Leistungen Dritter zählt auch das Einkommen der<br />

Personen, die mit der Hilfe suchenden Person in<br />

Bedarfsgemeinschaft leben, ausgenommen Kinder, soweit<br />

es den für diese Personen nach diesem Gesetz<br />

maßgeblichen Bedarf übersteigt.<br />

Dabei wird bei Hilfesuchenden, die mit anderen Personen im<br />

gemeinsamen Haushalt leben, das Vorliegen einer<br />

Wirtschaftsgemeinschaft vermutet<br />

ABGRENZUNG ZUR LEBENSGEMEINSCHAFT (s.u.)<br />

Das Nicht-Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft ist von<br />

der Hilfe suchenden Person glaubhaft zu machen.<br />

Beweislastumkehr grundsätzlich im Verwaltungsrecht UNZULÄSSIG<br />

Judikatur zur „Glaubhaftmachung“ = Indizienbeweis<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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