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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Übergangsregeln<br />

Aufgrund der Übergangsregelungen unterlagen bis Mai<br />

2011 Arbeitskräfte aus den 2005/2007 beigetretenen<br />

Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen,<br />

Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechien speg.<br />

Einschränkungen<br />

Seit Mai 2011 FREIER ARBEITSMARKT<br />

BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien (2007)<br />

unterliegen für maximal 7 Jahre Einschränkungen beim<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

Sie benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung<br />

einer arbeitsmarktbehördlichen Genehmigung<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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