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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Pflichten Dritter<br />

ArbeitgeberIn <strong>des</strong> ASt sowie <strong>des</strong><br />

Ersatzpflichtigen/Unterhaltspflichtigen hat Auskunft zu erteilen<br />

Personen, deren Einkommen oder Vermögen für die Leistung<br />

bedarfsorientierter Min<strong>des</strong>tsicherung, für einen Kostenbeitrag oder<br />

Ersatz maßgeblich ist, haben Auskunft zu erteilen<br />

Wer fordert an: BH, LdsReg, UVS<br />

Was: alle für die Durchführung <strong>des</strong> Verfahrens erforderlichen<br />

Tatsachen, die das Dienstverhältnis betreffen<br />

Frist der Mitwirkung: eine Woche<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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