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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Ausnahmen von der<br />

Verwertung § 10 OöSMG<br />

Gegenstände, die zur Erwerbsausübung oder der<br />

Befriedigung angemessener kultureller Bedürfnisse dienen §<br />

10 Abs 1 Ziff 1<br />

Angemessener Hausrat<br />

Kraftfahrzeuge, die berufsbedingt oder auf Grund<br />

besonderer Umstände (zB einer Behinderung,<br />

unzureichende Infrastruktur) erforderlich und angemessen<br />

sind;<br />

Ersparnisse und sonstiges Vermögen (*) bis zu einem<br />

Freibetrag in Höhe <strong>des</strong> Fünffachen <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tstandards<br />

für Alleinstehende oder -erziehende (§ 10 Abs 1 Ziff 4);<br />

Vermögensbehaltefrist: 6 Mo<br />

* ausgenommen unbewegliches Vermögen (Immobilien).<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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