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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Kostenersatzansprüche<br />

Dritter<br />

Musste eine Leistung bedarfsorientierter Min<strong>des</strong>tsicherung auf die<br />

ein <strong>Rechts</strong>anspruch besteht, so dringend erbracht werden, dass die<br />

Behörde nicht rechtzeitig benachrichtigt werden konnte, sind der<br />

Person oder Einrichtung, die diese Hilfe geleistet hat, auf ihren<br />

Antrag die Kosten zu ersetzen.<br />

Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn<br />

der Antrag auf Kostenersatz innerhalb von vier Monaten ab Beginn der Hilfeleistung<br />

bei der zuständigen Behörde eingebracht wurde,<br />

die Person oder Einrichtung, die Hilfe nach Abs. 1 geleistet hat, Ersatz der<br />

aufgewendeten Kosten nach keiner anderen gesetzlichen Grundlage trotz<br />

angemessener <strong>Rechts</strong>verfolgung erhält.<br />

Kosten sind bis zu jenem Betrag zu ersetzen, der<br />

aufgelaufen wäre, wenn <strong>BMS</strong> geleistet worden wäre.<br />

ACHTUNG: Alle Angaben ohne Gewähr!<br />

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