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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Fristen § 40<br />

•3-Jahres-Frist wie bisher<br />

Es sind jene Kosten zu ersetzen, die dem Träger der<br />

Bedarfsorientierten Min<strong>des</strong>tsicherung durch Hilfegewährungen<br />

in den letzten drei Jahren der Hilfeleistung entstanden sind.<br />

Unterbrechungsregeln gem § 1497 ABGB<br />

Grundbücherlich sichergestellte Rückersatzansprüche<br />

verjähren nicht<br />

Ausnahme: unverhältnismäßig hohe Kosten<br />

Soziale-Härten-Regelung: keine Gefährdung der<br />

wirtschaftlichen Existenz<br />

KANN-Bestimmung: Absehen von der Beitreibung / Rückersatz,<br />

wenn unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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