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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Kein dauernder Aufenthalt:<br />

nichterwerbstätige EU-/EWR-BürgerInnen und<br />

Schweizer Staatsangehörigen und deren<br />

Familienangehörigen<br />

jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalte<br />

AsylwerberInnen<br />

Personen, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne<br />

Sichtvermerk einreisen (TouristInnen) durften.<br />

Verpflichtungen aus der<br />

Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (BGBl. I<br />

Nr. 80/2004) bleiben unberührt<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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