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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wesentlichste Neuerungen<br />

in der <strong>BMS</strong><br />

� einheitlicher Min<strong>des</strong>tstandard (Ausgangswert = ASVG-Richtsatz<br />

für Min<strong>des</strong>tpension) wird 12 mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt<br />

� Leistung für Lebensunterhalt (75%) und Unterkunft (25%) +<br />

ergänzende Wohnbedarfshilfe (Wohnbeihilfe)<br />

� Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>des</strong> im<br />

gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (Ehepartner/in oder<br />

Lebensgefährten/in) werden berücksichtigt.<br />

� Vermögensfreibetrag (fünffacher Ausgangswert) und<br />

Vermögensbehaltefrist (sechs Monate)<br />

� kein Kostenersatz bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />

oder von Eltern von oder für erwachsene(n) Kinder(n)<br />

� Einbeziehung der <strong>BMS</strong>-BezieherInnen in die<br />

gesetzliche Krankenversicherung (E-Card)<br />

� Einsatz der Arbeitskraft (z.B. Hilfe zur Arbeit, Kürzungsmöglichkeiten<br />

mangels Mitwirkung)<br />

� Verkürzung der Entscheidungsfrist auf drei Monate<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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