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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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EU-BürgerInnen<br />

Grundsätzlich Gleichstellung von Staatsangehörigen einer<br />

Vertragspartei <strong>des</strong> Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum<br />

Bürger und Bürgerinnen aus den Staaten Belgien,<br />

Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,<br />

Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und<br />

Zypern sind uneingeschränkt freizügigkeitsberechtigt<br />

Staatsangehörige der zum 01.05.2004 der Europäischen<br />

Union beigetretenen Länder sind noch nicht voll<br />

freizügigkeitsberechtigt (Arbeitserlaubnis EU)<br />

Ru/Bulg = Frist: 7 Jahre nach Beitritt -> freier Zugang<br />

Ausnahme: 5 Jahre aufenthaltsverfestigt und regelm. Einkommen<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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