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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Bedarfsgemeinschaft<br />

Bedarfsgemeinschaft ist / verkörpert:<br />

im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten,<br />

eingetragene Partner (EPG 2010) oder<br />

LebensgefährtInnen<br />

im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern<br />

oder einem Elternteil lebende<br />

unterhaltsberechtigte minderjährige oder noch<br />

in Ausbildung befindliche volljährige Kinder<br />

einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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