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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wer kann Anträge stellen ? -<br />

§ 28 OöMSG<br />

Hilfe setzt Antrag voraus; ABER AUCH: AMTSWEGIGE HILFE<br />

IST ANZUBIETEN<br />

Anspruch können nur Volljährige („VOLLE<br />

GESCHÄFTSFÄHIGKEIT) geltend machen § 28 Abs 2<br />

(„Eigenberechtigte“); Antrag für sich u Angehörige<br />

ANGEHÖRIGE = Gatten, LebensgefährtInnen, Kinder und<br />

Enkelkinder, Stief- und Wahlkinder<br />

Für die hilfesuchende Person können Antrag stellen<br />

Gesetzl/gewillkürter Vertreter<br />

Haushaltsangehörige<br />

SachwalterInnen<br />

Vertreter von Einrichtungen (§ 10 AVG)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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