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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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§ 4 Min<strong>des</strong>tsicherungs-<br />

verordnung - Freibetrag<br />

Beim Einsatz <strong>des</strong> eigenen Einkommens von Hilfebedürftigen, die<br />

nach längerer Erwerbslosigkeit oder bei erstmaliger Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit<br />

erzielen oder in vergleichbarer Weise zur Milderung der sozialen<br />

Notlage beitragen, ist ein angemessener Freibetrag nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

NACH einem min<strong>des</strong>tens sechsmonatigen durchgehenden<br />

Leistungsbezug und einer min<strong>des</strong>tens sechs Monate dauernden<br />

Erwerbslosigkeit bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit =><br />

Freibetrag im Ausmaß von 15 % <strong>des</strong> monatlichen<br />

Nettoeinkommens für die ersten 18 Monate der Erwerbstätigkeit,<br />

jedoch min<strong>des</strong>tens 7 % und höchstens 17 % <strong>des</strong> Netto-<br />

Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende nach dem ASVG.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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