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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Was ist Einkommen ?<br />

Als Einkommen gilt insbesondere:<br />

Einkünfte aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit<br />

(Bruttobezug) vermindert um die gesetzlichen Abzüge<br />

einschließlich Sonderzahlungen, Zulagen und Beihilfen<br />

Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988<br />

ohne Abzug einschließlich der Sonderausgaben, Freibeträge<br />

nach und Investitionsfreibeträge, abzüglich<br />

Einkommensteuer<br />

Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im<br />

Betrage von 70 % <strong>des</strong> jeweils geltenden Versicherungswerte<br />

Renten, Pensionen, Ruhe- und Versorgungsgenüsse<br />

regelmäßige Einkünfte zur Deckung <strong>des</strong> Unterhalts<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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