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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Jud.: Verfolgung von<br />

Unterhaltsansprüchen<br />

Ist die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger<br />

Personen nicht offenbar aussichtslos oder unzumutbar<br />

und ist die Höhe <strong>des</strong> Anspruchs nicht gerichtlich festgestellt<br />

oder nur frei vereinbart, werden für die Anrechung die<br />

statistisch errechneten Durchschnittsbedarfssätze<br />

herangezogen, solange der Unterhaltsanspruch nicht<br />

geltend gemacht ist.<br />

Solange sie alle gebotenen Handlungen zur Durchsetzung<br />

solcher Ansprüche unternimmt, dürfen ihr die zur<br />

unmittelbaren Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen<br />

nicht verwehrt, gekürzt oder entzogen werden<br />

Steht fest, dass die Unterhaltsansprüche nicht durchsetzbar<br />

sind, erfolgt keine fiktive Anrechnung.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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