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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Was sind ausreichende<br />

Existenzmittel ?<br />

Art 8 Abs 4 RL 38/2004: Mitgliedstaaten dürfen keinen<br />

festen Betrag für die Existenzmittel, die sie als<br />

ausreichend betrachten, festlegen dürfen, sondern sie<br />

müssen die persönliche Situation <strong>des</strong> Betroffenen individuell<br />

berücksichtigen.<br />

Der Betrag, der als "ausreichende Existenzmittel" zu<br />

betrachten ist, darf jedoch nach der Richtlinie keinesfalls<br />

über dem Schwellenbetrag liegen, unter dem der<br />

Aufnahmemitgliedstaat seinen Staatsangehörigen<br />

Sozialhilfe gewährt bzw. nicht über dem Betrag der<br />

Min<strong>des</strong>trente (Ausgleichszulage) liegen.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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