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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Aufenthaltsrecht kürzer als<br />

drei Monate<br />

Unionsbürger haben Aufenthaltsrecht im<br />

Aufnahmemitgliedstaat für einen Zeitraum<br />

von bis zu drei Monaten, ohne jegliche<br />

Bedingungen oder Formalitäten außer der<br />

Pflicht, im Besitz eines gültigen<br />

Personalausweises oder Reisepasses zu<br />

sein.<br />

unbeschadet einer günstigeren Behandlung für<br />

Arbeitssuchende gemäß der <strong>Rechts</strong>prechung <strong>des</strong><br />

Gerichtshofs<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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