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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Anrechnung von auf Bedarfsgemeinschaft<br />

§ 8 Abs 2 OöMSG<br />

Bei der Leistung bedarfsorientierter Min<strong>des</strong>tsicherung wird das<br />

Einkommen der (<strong>des</strong>) im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Ehegattin oder Ehegatten, Lebensgefährtin oder Lebensgefährten<br />

bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartners insoweit als Einkommen<br />

der hilfebedürftigen Person betrachtet, als es jenen Betrag<br />

übersteigt, der ihr oder ihm zustünde, wenn sie oder er selbst auf<br />

bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung angewiesen wäre.<br />

DH: auch LEBENSGEFÄHRTEN SIND WECHSELSEITIG<br />

UNTERHALTSPFLICHTIG, werden wie eine Ehe als<br />

Bedarfsgemeinschaft mit wechselseitigen Ansprüchen betrachtet<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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