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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Weitere Leistungen gem. § 2<br />

Min<strong>des</strong>tsicherungsVO<br />

Beihilfen zur Anschaffung der aus gesundheitlichen Gründen<br />

erforderlichen Bekleidung bis zum Betrag von jährlich 400 Euro<br />

Beihilfen für fallweise Fahrten mit dem billigsten in Betracht<br />

kommenden Beförderungsmittel über vertretbare Entfernungen<br />

zum Zweck eines begründeten Besuchs naher Angehöriger oder bei<br />

To<strong>des</strong>fällen solcher Personen bis zur tatsächlichen Höhe der Kosten<br />

Beihilfen zur Beschaffung von Schwangerenbekleidung, eines<br />

Kinderwagens, von Säuglingswäsche sowie eines Kinderbetts im<br />

erforderlichen Ausmaß, jedoch insgesamt höchstens bis zum Betrag<br />

von 400 Euro.<br />

Anstelle von Beihilfen können nach Maßgabe <strong>des</strong> § 15 Abs. 3 Oö. <strong>BMS</strong>G auch<br />

Gutscheine gegeben oder Gegenstände beigestellt werden<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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