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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Modus der „Überbrückungshilfe“<br />

(Mandatsbescheid)<br />

Die Überbrückungshilfe (Leistung<br />

Mandatsbescheid) ist bei Zuerkennung der<br />

Leistung im Bescheid zu berücksichtigen und<br />

gegenzuverrechnen.<br />

Falls das Ermittlungsverfahren ergibt, dass kein<br />

Anspruch auf Leistungen der Min<strong>des</strong>tsicherung<br />

besteht, sind bereits als Überbrückungshilfe<br />

geleistete Zahlungen rückzuerstatten.<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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