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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Rückerstattungspflicht § 35<br />

Falsche Angaben, Verschweigen oder Verheimlichen führt<br />

zur Pflicht einer Rückerstattung <strong>des</strong> zu Unrecht in Anspruch<br />

Genommenen.<br />

Vergleich oder Bescheid<br />

Rückerstattung in Teilbeträgen zulässig<br />

Laufende (!) Leistungen dürfen um max 50% gekürzt werden<br />

Dabei darf die Deckung <strong>des</strong> Wohnbedarfs der<br />

rückerstattungspflichtigen Person sowie <strong>des</strong> Lebensunterhalts und<br />

<strong>des</strong> Wohnbedarfs der mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebenden<br />

unterhaltsberechtigten Personen nicht gefährdet werden darf.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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