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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Individualisierung <strong>des</strong><br />

Bedarfes<br />

Automatische Ablehnung d Antrags auf Familienzusammen-führung<br />

ohne Einzelfallprüfung beim Unterschreiten <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrags für<br />

die Lebensunterhaltssicherung ist mit Gemeinschaftsrecht<br />

unvereinbar : „Da der Umfang der Bedürfnisse individuell ist,<br />

können Mitgliedstaaten zwar bestimmten Betrag als<br />

Richtbetrag angeben, dürfen jedoch KEIN<br />

Min<strong>des</strong>teinkommen vorgeben, unterhalb <strong>des</strong>sen jede<br />

Familienzusammenführung generell abgelehnt würde.<br />

ZWINGEND ist die konkrete Prüfung der Situation <strong>des</strong><br />

einzelnen Antragstellers.<br />

Fehlen die erforderlichen Mittel <strong>des</strong> Zusammenführenden, um<br />

unabhängig von Sozialleistungen leben zu können, so führt dies<br />

NICHT AUTOMATISCH zu einer Regelnachzugssperre. Art. 17 RL<br />

2003/86/EG fordert in allen Fällen der Ablehnung eines Antrags auf<br />

Familiennachzug eine Einzelfallabwägung.<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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