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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Unterhalt bei<br />

einvernehmlicher Scheidung<br />

Parteien vereinbaren frei, ob und wer von ihnen<br />

unterhaltsberechtigt ist.<br />

Höhe, zeitliche Beschränkungen, Bedingungen werden nach<br />

individuellen Bedürfnissen festgelegt<br />

Ebenso können sie ein- oder wechselseitig auf Unterhaltszahlungen<br />

verzichten.<br />

Gericht fasst Beschluss => rechtskräftig<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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