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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wer ist ein Arbeitnehmer /<br />

Selbständiger iSd Rl 38/2004 ?<br />

Sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder<br />

erhaltene Erwerbstätigeneigenschaft<br />

Erwerbstätigeneigenschaft bleibt erhalten, wenn jemand<br />

wg Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist<br />

sich bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach<br />

mehr als einjähriger Beschäftigung dem zuständigen Arbeitsamt zur<br />

Verfügung stellt<br />

sich bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach<br />

Ablauf seines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags dem<br />

Arbeitsamt zur Verfügung stellt<br />

sich im Laufe der ersten zwölf Monate nach Eintritt unfreiwilliger<br />

Arbeitslosigkeit dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt (hier:<br />

Erwerbstätigeneigenschaft während min<strong>des</strong>tens sechs Monaten)<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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