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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Bedeutung der Judikatur<br />

EuGH stellt klar, dass der Begriff „Sozialhilfeleistungen <strong>des</strong> …<br />

Mitgliedstaats“ ein autonomer Begriff <strong>des</strong> Unionsrechts ist,<br />

der nicht anhand von Begriffen <strong>des</strong> nationalen <strong>Rechts</strong><br />

ausgelegt werden kann. In Anbetracht insbesondere der<br />

Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Handhabung<br />

der Sozialhilfe ist dieser Begriff dahin zu verstehen, dass damit eine<br />

Sozialhilfe gemeint ist, die von öffentlichen Behörden auf<br />

nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene gewährt wird. (C-<br />

578/08)<br />

Damit: KEIN Spielraum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzgebers, Unionsrechtliche<br />

Bestimmungen zu umgehen<br />

<strong>BMS</strong> Bgld MSG <strong>Dimmel</strong> Okt 2011<br />

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